Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
Mitwirken bei der Ermittlung von Brandgefahren
Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen und Beschaffungen
Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
Teilnehmen an behördlichen Feuerbeschauten und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
Aus- und Fortbilden von Brandschutzhelfern
Prüfen der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und Gase
Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten
Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall- und Außerbetriebsetzung brandschutztechnischer Einrichtungen
Unterstützen des Unternehmens bei Gesprächen mit der Brandschutzbehörde und der Feuerwehr, der Feuerversicherung, den Unfallversicherungsträgern, des Arbeitsinspektorates
Bereitschaftsdienst
Wie in der TRVB 114 S verlangt, gibt es einen 24/7 Bereitschaftsdienst für die Brandmeldeanlage, der im Störungs- und Ernstfall abrufbereit ist.