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Brandschutzbeauftragter

Unsere Leistungen gliedern sich wie folgt:

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  • Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brandgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Feuerbeschauten und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbilden von Brandschutzhelfern
  • Prüfen der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und Gase
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall- und Außerbetriebsetzung brandschutztechnischer Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmens bei Gesprächen mit der Brandschutzbehörde und der Feuerwehr, der Feuerversicherung, den Unfallversicherungsträgern, des Arbeitsinspektorates
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Bereitschaftsdienst

Wie in der TRVB 114 S verlangt, gibt es einen 24/7 Bereitschaftsdienst für die Brandmeldeanlage, der im Störungs- und Ernstfall abrufbereit ist. 

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